Abweichungen zulässig
Handwerker müssen sich an Kostenvoranschläge halten. Zulässig sind lediglich geringe Abweichungen von 10 bis 15 Prozent, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Stellt der Handwerker fest, dass zum Beispiel die Reparatur der Waschmaschine deutlich teurer wird, muss er den Kunden zügig darüber informieren. Der Kunde kann das Gerät dann von einem günstigeren Handwerker reparieren lassen. Allerdings muss er für die bis dahin erbrachten Leistungen des Monteurs aufkommen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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