Barrierefreier Parkplatz
Niemand hat Anspruch darauf, in der Nähe seines eigenen Grundstücks parken zu können. Daher müssen Anwohner einen Behindertenparkplatz grundsätzlich dulden. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz gilt dies auch dann, wenn der Nachbar immer wieder Probleme hat, seine eigenen Fahrzeuge abzustellen (Az.: 6 K 569/13.KO).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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