Dämmen von Hausdächern
Bis Ende 2015 müssen einige Hausbesitzer nachrüsten: Falls bestimmte Immobilien nicht Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen, muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Laut dem Bauherren-Schutzbund gilt die Regelung für Bestandsgebäude, die mindestens vier Monate jährlich normal beheizt werden. Gedämmt werden muss die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen oder wahlweise das Dach selbst. Spitzböden sind ebenso betroffen wie nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Ausgenommen in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind allerdings Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die in ihrer Immobilie mindestens seit 1. Februar 2002 selbst wohnen. Wer folglich ein Haus neu kauft, muss diese Regelung beachten und mit einer Sanierung rechnen. Aber der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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