Eigene Kinder dürfen einziehen
Mieter dürfen ihr eigenes Kind in ihrer Wohnung aufnehmen. Das gilt auch, wenn das Kind volljährig ist und vor dem Einzug bereits einen eigenen Hausstand geführt hat, erklärt der Deutsche Mieterbund mit Blick auf eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam. Eine Erlaubnis des Vermieters ist dafür nicht erforderlich (Az.: 4S 96/12).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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