Einbruch nicht versichert
Wurde einem Versicherten der Wohnungsschlüssel gestohlen, muss die Hausratversicherung nicht unbedingt für die Folgen eines Einbruch-Diebstahls aufkommen. Der Versicherte muss nachweisen, dass ihn am Verlust des Schlüssels keine Schuld trifft. Das zumindest entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 3 U 46/13). Andernfalls kann die Versicherung die Leistung verweigern.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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