Erst dämmen, dann verputzen
Wer mehr als zehn Prozent der Hausfassade neu verputzen muss, kommt auch um eine Wärmedämmung nicht herum. Das bestimmt die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV), wie die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig erläutert. Die Mindestanforderung sieht eine Dämmstärke von etwa zwölf Zentimetern vor.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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