Fahrlässiger Brandschaden
Auf dem Ofen in der heimischen Sauna sollte besser nichts abgestellt werden. Wird der Ofen versehentlich eingeschaltet und es bricht ein Brand aus, können Verbraucher jedenfalls nicht auf ihre Versicherung zählen. Denn ein solches Verhalten ist grob fahrlässig. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts München II (Az.: 10 O 4590/13).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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