Fenster in Brandmauern
Auch in eine Brandschutzmauer darf in Ausnahmefällen ein Fenster eingebaut werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht) im Deutschen Anwaltverein mit Blick auf einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 3 A 398/11) hin. Allerdings ist in diesem Fall eine Genehmigung des zuständigen Bauaufsichtsamts nötig.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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