Fenster in der Brandmauer
Brandschutzmauern haben in der Regel keine Fenster. Das dürfen sie nicht – außer das zuständige Bauaufsichtsamt erlaubt es. Das erläutert der Verband Privater Bauherren in Berlin und verweist auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 3 A 398/11 aus dem Jahr 2012). Der Brandschutz muss allerdings weiterhin gewährleistet sein. Das ist in diesem Fall durch eine F90-Verglasung und einen eingebauten Selbstschließmechanismus möglich. Zwar ist dieser Einbau mit Aufwand und Geld verbunden, dafür ermöglicht er es, zum Beispiel in manchen Fluren Tageslicht zu haben. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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