Feuchter Altbaukeller
Ein Mieter muss auch in einem Altbau keinen feuchten Keller hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um einen Mangel, der zur Minderung der Miete berechtigt. Daneben hat der Mieter Anspruch auf Beseitigung des Mangels (Az.: 63 S 628/12).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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