Förderung oder Steuerbonus: Kosten für Baumaßnahmen reduzieren
Egal ob Maler, Fliesenleger oder Elektriker: Wer Handwerkerarbeiten in seinem Privathaushalt ausführen lässt, kann dafür einen Steuerbonus beantragen.
Gefördert werden Arbeitsleistungen inklusive Fahrtkostenpauschalen und in Rechnung gestellte Maschinenstundensätze von bis zu 6000 Euro im Jahr, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Der Steuerbonus beträgt davon 20 Prozent, also maximal 1200 Euro pro Haushalt. Dieser Steuerbonus wird dann direkt mit der Einkommensteuer verrechnet. Die Rechnung darf nicht bar beglichen werden. Für verschiedene Arbeiten gibt es außerdem Fördermaßnahmen, zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das können beispielsweise eine energieeffiziente Sanierung und der altersgerechte Umbau sein. "Beachtet werden muss bei solchen Baumaßnahmen, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist", erklärt BDL-Geschäftsführer Erich Nöll. Das heißt: Entweder die Maßnahme wird gefördert – durch Zuschuss oder verbilligten Kredit – oder man kann den Steuerbonus bekommen. Sinnvoll ist es daher, vorher zu prüfen, welche Möglichkeit den größeren finanziellen Vorteil bringt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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