Gartenabfälle sauber abladen
Gartenabfälle dürfen nicht einfach der Natur überlassen werden. Es droht sogar ein Bußgeld, wenn Rasenschnitt, Gehölzreste und Laub einfach auf Feldern, Wiesen und im Wald entsorgt werden, erläutert das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die Pflanzenabfallverordnungen der Länder sehen stattdessen vor, dass diese Abfälle entweder der Müllabfuhr überlassen oder im Garten kompostiert werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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