Gekündigter Bauvertrag
Wird ein Vertrag mit einem Handwerker vorzeitig gekündigt, muss der Bau trotzdem abgenommen werden. Das sei notwendig, um den korrekten Werklohn abrechnen zu können, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Strittig sei nach einer vorzeitigen Kündigung häufig die Feststellung von Mängeln. Die Faustregel des Deutschen Anwaltsvereins lautet: Der Handwerker hat mangelfrei gearbeitet, wenn sein Werk ohne zusätzliche ungeplante Maßnahmen zu Ende geführt werden kann.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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