Hausverwalter in der Pflicht
Der Verwalter einer Anlage mit Eigentumswohnungen sollte einen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen können. Seine Vertrauensschadenversicherung übernimmt Schäden, die Mitarbeiter des Verwalters durch Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug verursachen. Darauf weist der Immobilienverband IVD in Berlin hin. Die Vermögensschaden-Haftpflicht springt ein, wenn beispielsweise durch Versäumnisse des Verwalters finanzielle Verluste entstehen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare