Inhalte einer Hausordnung
In der Hausordnung dürfen Verbote und Regeln stehen – beispielsweise welche Ruhezeiten im Haus gelten oder wie Gemeinschaftsräume genutzt werden dürfen. Die Hausbewohner müssen sich daran halten. Damit alle von denselben Prämissen ausgehen, müssen die Regeln im Haus bekannt sein – der Vermieter kann das Schreiben allen Bewohnern schicken oder die Hausordnung beispielsweise im Hausflur aushängen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Zusätzliche Pflichten wie die Reinigung des Treppenhauses kann der Vermieter mitaufnehmen, diese müssen aber auch im Mietvertrag stehen. Nicht notwendig ist dies bei Vorgaben, etwa welche Gegenstände im Hof und im Keller abgestellt werden dürfen. Vermieter dürfen auch Verbote aussprechen. So kann er mit Hilfe der Hausordnung dem Mieter beispielsweise untersagen, dass er auf dem Balkon grillt, vor der Wohungstür Fußmatten auslegt oder Schuhregale im Hausflur aufstellt. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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