Kein Anspruch auf Raucherpausen
Während der Arbeitszeit kurz eine Zigarette rauchen gehen: In vielen Betrieben ist das gang und gäbe. Einen Rechtsanspruch haben Mitarbeiter darauf aber nicht. Sie können nur verlangen, dass sie Pausen machen dürfen, nicht aber, dass diese bezahlt werden, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Etwas besser sieht es dagegen für Mitarbeiter aus, wenn es darum geht, abends aufzuräumen. "Fallen diese Arbeiten nach Dienstschluss an, muss der Arbeitgeber das eigentlich bezahlen, denn es ist Arbeitszeit", sagt Oberthür. Auch wenn es in der Praxis weit verbreitet ist, dass Mitarbeiter unbezahlt länger bleiben: Rechtlich zulässig ist das nicht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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