Keine Dauergäste aufnehmen: Vermieter über Nutzung informieren
Lässt ein Mieter vorübergehend eine andere Person bei sich wohnen, zum Beispiel weil er auf eine längere Reise geht, kann der Vermieter nichts dagegen sagen.
Mieter sollten ihren Vermieter darüber jedoch informieren. Wie lange gilt ein Gast als Gast und ab wann wird er zum Untermieter? Klare Regeln dafür gibt es nicht. "Ab einer Zeit von acht Wochen dürfte der Gästestatus aber problematisch werden", sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Dabei ist es egal, ob der Besucher Geld zahlt oder kostenfrei wohnt. "Maßgeblich ist, dass die Wohnung von Dritten mitgenutzt wird."
Grundsätzlich gilt: Nur wenn der Besucher zum Dauergast wird, kann der Vermieter den Mieter abmahnen und letztlich sogar kündigen, wenn sich daran nichts ändert. Denn bei einer dauerhaften Überlassung an Dritte muss er zustimmen. Eine Ausnahme gibt es: Nahe Angehörige wie Kinder und Eltern dürfen länger bleiben. Aber nur, wenn dadurch die Wohnung nicht überbelegt ist.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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