Keine elektrischen Geräte bedienen

Tritt in einer Wohnung oder einem Haus Gas aus, darf man unter keinen Umständen mehr elektrische Geräte und Anlagen bedienen.

Beim Ein- und Ausschalten können Funken entstehen, die das ausströmende Gas entzünden und so zur Explosion führen. Darauf weist der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in Bonn hin. Selbst für den Notruf müssen Bewohner mit dem Handy also auf die Straße gehen und dort telefonieren.

Brennt das Licht und dudelt das Radio, schaltet man beides besser nicht ab. Laut dem DVGW darf wegen der Gefahr von Funkenflug auch kein Schalter mehr betätigt werden. Stecker werden ebenfalls besser nicht aus der Steckdose gezogen. Und: Wer Nachbarn warnt, darf nicht an der Tür klingeln, sondern nur klopfen.

Was Bewohner tun können? Die Fenster aufreißen - und das am besten so, dass ein Durchzug entsteht. Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Aber auch hier gilt: Nicht die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator anmachen. Diese können Funken verursachen. Außerdem müssen die Gasleitung geschlossen sowie die Nachbarn alarmiert und evakuiert werden. Außerdem sollte der Netzbetreiber gerufen werden - es gibt Bereitschaftsdienste, die rund um die Uhr erreichbar sind.

Der Entstörungsdienst der Netzgesellschaft Berlin Brandenburg mbH & Co. KG ist rund um die Uhr erreichbar unter 030 872 72.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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