Keine Pflicht, aber ratsam: Protokoll bei Wohnungsübergabe
Die Kisten sind verstaut, der Umzugswagen ist bereit zur Abfahrt. Bleibt nur noch, dem Vermieter die Wohnung zu übergeben. Ein Übergabeprotokoll ist hier zwar keine Pflicht, aber ratsam.
"Mieter und Vermieter sollten möglichst gemeinsam durch die Wohnung gehen und Schäden protokollieren", sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund. "Im Protokoll sollten detailliert die Schäden aufgelistet werden. Also etwa: Im Wohnzimmer an der rechten Wand ist die Tapete schief. Oder: In der Küche ist die Decke nicht gestrichen", rät Rechtsanwältin Beate Heilmann. Denn wenn der Vermieter den Mieter aufgrund des Protokolls auffordert, die Schäden zu beseitigen, könne der widersprechen, wenn die Liste nicht präzise genug ist.
Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu übergeben, in dem er sie bekommen hat. Einbauten müssen also in aller Regel beseitigt werden, auch wenn der Vermieter diese genehmigt hat. Am besten wird noch vor der Übergabe mit dem Vermieter geklärt, ob die Einbauten nicht erhalten bleiben können. Übergeben ist die Wohnung dann, wenn der Vermieter alle Schlüssel erhalten hat. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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