Laminat kein Ersatz für Teppichboden: Mieter muss es nicht hinnehmen
Ein Teppich wirkt meist gemütlich, ein Laminatboden hingegen mehr funktional. Der Austausch des Bodenbelags beeinflusst so auch die Wohnqualität.
Da das Wohngefühl auch vom Bodenbelag abhängen kann, müssen Mieter es nicht ohne weiteres hinnehmen, wenn ein Vermieter den Teppich gegen einen anderen Bodenbelag austauschen will. Das entschied das Landgericht Stuttgart vom 1. Juli 2015 (Az.: 13 S 154/14), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" berichtet. Das Argument, dass Laminat langlebiger als Teppichboden sei, spiele dabei keine Rolle.
Im konkreten Fall ging es um einen 17 Jahre alten Teppichboden. Der Vermieter wollte ihn austauschen, weil der Bodenbelag verschlissen war. Seine Idee: Als Alternative Laminat verlegen zu lassen. Die Mieterin wollte hingegen wieder einen Teppichboden, deshalb klagte sie gegen die Pläne des Vermieters.
Zu Recht, entschieden die Richter des Landgerichts Stuttgart. Der Austausch von Teppich gegen Laminat sei eine wesentliche Veränderung. Da die Mieterin die Wohnung mit Teppichboden gemietet habe, überwiege ihr Interesse, dieses Wohngefühl zu behalten. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter grundsätzlich eine Mietsache innerhalb seiner Erhaltungspflicht verändern darf. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.