Mängel am Haus suchen
Hausbesitzer können fünf Jahre lang Baumängel reklamieren. Kurz vor Ablauf dieser Frist sollten sie daher noch einmal auf Fehlersuche gehen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin. Der Bauunternehmen muss die Mängel dann noch kostenlos beheben. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme am Ende des Hausbaus.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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