Mängel zu spät beseitigt
Reparaturen dürfen nicht zu lange dauern: Vermieter müssen Mängel an Mietobjekten möglichst zügig beseitigen. Denn sonst können Schadenersatzanspruch für Mieter entstehen. Das lässt sich zumindest aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg ableiten (Az.: 49 C 439/14), über das die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Heft 8/2015) berichtet. Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin wegen eines Defekts an der Rampe eines Stellplatzes ihr Auto mehrere Monate nicht nutzen können. Die Richter sprachen ihr einen Nutzungsausfall von fast 2000 Euro zu.mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.