Mietkaution bei Schulden
Vermieter müssen die Mietkaution grundsätzlich insolvenzsicher anlegen. Allerdings kann sich der Mieter nicht auf diese gesetzliche Vorgabe berufen, wenn er selbst mit Mietzahlungen im Rückstand ist, die die Kautionssumme übertreffen. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 425/13). Vermieter könnten dann die Kaution mit den Mietrückständen verrechnen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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