Mietmängel reklamieren
Mieter können Mängel unter Umständen auch noch nach vielen Jahren geltend machen. Das gilt insbesondere, wenn dem Vermieter der Mangel lange bekannt ist, er sie aber nicht abstellt, befand das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 121/12). In diesem Fall ist das Minderungsrecht des Mieters nicht automatisch verwirkt.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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