Mietminderung bei Bauarbeiten
Bewohner dürfen ihre Miete mindern, wenn der Wert der Wohnung durch Modernisierungsmaßnahmen im Haus sinkt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 121/15), über die die Zeitschrift "Das Grundeigentum" berichtet. Im konkreten Fall ließ ein Vermieter Balkone am Gebäude anbauen. Die darunterliegende Wohnung wurde dadurch schattiger und einsichtiger. Eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent sei daher angemessen, befanden die Richter. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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