Mietwohnung mit Mängeln
Wer den Vermieter auf Mängel in der Wohnung hingewiesen hat, zahlt die Miete besser nur unter Vorbehalt weiter. Andernfalls können Mieter das Geld später nicht einfach zurückverlangen. So lautet ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 8 U 286/11). Wer wisse, dass ein Mangel ihn eventuell zur Kürzung der Miete berechtige und trotzdem die volle Miete zahle, sei selbst schuld.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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