Mietwohnung übergeben
Eine Wohnung muss im Zweifel auch am Wochenende übergeben werden. Fällt der Beginn des Mietvertrages auf einen Sonntag, muss der Vermieter seinem neuen Mieter an diesem Tag Zutritt zur Wohnung gewähren. Andernfalls ist der Mieter berechtigt, fristlos zu kündigen. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 219/10).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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