Missglückte Modernisierung
Mieter können nach einer missglückten Modernisierung unter Umständen die Miete mindern. Das ist jedenfalls möglich, wenn sich die Wohnung verschlechtert hat. So entschied es das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 502/11). In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter die alten Holzdoppelkastenfenster gegen Isolierglasfenster austauschen lassen. Dadurch verringerte sich die Glasfläche pro Fenster um jeweils fast 30 Prozent. Der Mieter wollte das nicht hinnehmen und minderte die Miete. Zu Recht: Durch eine Modernisierung verändere sich der vertragsgemäße Zustand einer Mietsache, befanden die Richter. Verschlechtere sich der Zustand, könne eine Minderung gerechtfertigt sein. Das gelte insbesondere, wenn - wie in diesem Fall - die Verschlechterung vermeidbar gewesen wäre.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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