Neue Heizungen: Label informiert über Energieeffizienz
A++ – ab September kennzeichnet dieses Zeichen neue Heizungen, die bei der Energieeffizienz gut abschneiden. Bislang kennt man das Energielabel zum Beispiel von Kühlschränken. Das dreifache Plus – A+++ – folgt 2019. Die schlechteste Klasse ist bis dahin G, 2019 entfällt sie.
Die Klassen A bis G decken laut dem Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab. Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmepumpen und Anlagen für andere erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie oder Biogas schaffen es in den Spitzenbereich A+ und A++. Biomasse-Heizungen wie Holzhackschnitzel-Anlagen und andere Feststoffgeräte müssen noch kein Etikett tragen. Das soll erst später folgen.
Für Heizgerät und Speicher ist jeweils ein Effizienzlabel vorgesehen, Solaranlagen bekommen aber kein eigenes. Daneben sei die Kennzeichnung nur bei einer Heizleistung des Wärmeerzeugers von bis zu 70 Kilowatt vorgesehen. Sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser benötigen meist 10 bis 15 Kilowatt Wärmeleistung.
Allerdings gibt es einen Unterschied zu den bislang bekannten Labels: Anders als bei Elektrogeräten können Verbraucher bei Heizungen nicht anhand der Daten ermitteln, wie hoch die Betriebskosten sein werden, erläutert Petra Hegen vom Programm Zukunft Altbau. Denn bei Heizungsanlagen sei immer auch wichtig, wie gut das jeweilige Gebäude gedämmt ist und wie viel der jeweilige Energieträger wie Öl und Gas aktuell kostet. Hausbesitzer müssen das bei der Auswahl einer neuen Heizungsanlage beachten.
Energieexpertin Hegen erwartet im Zuge der Einführung des Labels Veränderungen in der Branche: Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte werden bald vom Markt verschwinden. Denn sie werden aufgrund verschärfter Anforderungen künftig keine CE-Zulassung mehr erhalten. Mit dem Zeichen versichern Hersteller, dass sie geltende EU-Richtlinien einhalten. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein. Aber: Vor dem 26. September 2015 in Großmärkte oder ins Lager gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen noch verkauft werden. Eine Ausnahme gelte für bestimmte Mehrfamilienhäuser.
dpa-Magazin / mag
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