Nutzung der Wohnung
Nach einer Trennung bleibt häufig nur ein Partner in der gemeinsamen Eigentumswohnung. Will der andere dafür Geld haben, muss er unmissverständlich eine Nutzungsgebühr einfordern. Geld für das Bewohnen der gemeinsamen Immobilie könne später sonst nicht per Gerichtsbeschluss verlangt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 14 UF 166/13).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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