Nutzungsrecht der Wohnung
Will ein Wohnungsbesitzer sein Sondereigentum anders nutzen als ursprünglich vorgesehen, braucht er die Erlaubnis der Miteigentümer. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: V ZB 7/13), über das die Zeitschrift "Neue juristische Wochenschrift" berichtet. Denn eine solche Änderung muss in der Teilungserklärung festgehalten werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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