Ohne geht es nicht: Die Aufgaben eines Notars beim Immobilienkauf

Der beauftragte Notar kümmert sich darum, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Vertragsunterzeichnung gegeben sind. | Foto: Stefan Sauer
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Immobilienkäufer wissen es: Der Termin beim Notar ist Pflicht. "Immobilien können nur rechtskräftig den Eigentümer wechseln, wenn beidseitig ein notariell beurkundet Kaufvertrag unterschrieben wird", sagt Jürgen Michael Schick vom Immobilienverband Deutschland (ivd). Es ist eine Vorgabe des Gesetzgebers.

Der Notar kümmert sich darum, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Vertragsunterzeichnung gegeben sind. "Er holt eventuell erforderliche Unterlagen und Genehmigungen ein und prüft diese, teilt dem Käufer mit, wenn der Kaufpreis fällig ist, und sorgt für die Eigentumsumschreibung und Löschung nicht übernommener Belastungen, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde", sagt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

"Sollte es noch vertragliche Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer geben, erklärt der Notar, wie man diesen Konflikt im Sinne beider Parteien lösen kann", erläutert Alexander Wiech vom Verein Haus & Grund Deutschland. Aber Vorsicht: "Grundsätzlich ist der Notar zur Neutralität verpflichtet, muss also eigentlich einen ausgewogenen Vertrag im Interesse beider Parteien gestalten", sagt Beate Heilmann, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Notar beantwortet also Fragen, setzt den Vertrag und die Urkunde auf, prüft den Grundbucheintrag und kümmert sich darum, dass er vorgenommen wird.

Bei der Beurkundung verliest der Notar den Vertragstext und erklärt den Beteiligten die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen, sagt Hüren. Die rechtliche Beratung und Entwurfserstellung durch den Notar sind in der Beurkundungsgebühr inbegriffen.

Zweite Meinung einholen

"Ein ausgewogener und solide erstellter Vertrag dürfte für beide Parteien keine unzumutbaren Risiken mehr bergen, könnte also unterzeichnet werden", sagt Heilmann. Doch in der Praxis fänden sich Vertragsentwürfe unterschiedlicher Qualität: "Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Überprüfung durch einen Anwalt, der ja – im Gegensatz zum Notar – ausschließlich die Interessen seines Mandanten strikt zu wahren hat, durchaus zweckmäßig." Er könne Fehler ausbügeln oder bei eventuell zu einseitiger Gestaltung des Entwurfes entsprechend korrigierend wirken, sagt Heilmann.

Wer eine zweite Meinung beim Anwalt einholt, muss dafür extra zahlen: "In der Regel orientieren sich die Kosten am Wert des Kaufobjektes", erklärt Beate Heilmann. "Beratungsgebühren sind zwischen Anwalt und Mandant aber grundsätzlich frei zu vereinbaren." Eine rechtliche Beratung zum Thema Immobilienkauf bieten auch Verbraucherschutzorganisationen an. mag

Literatur: Annette Schaller, Werner Siepe, Thomas Wieke: "Handbuch Eigentumswohnung: Kauf, Pflege, Verwaltung", Stiftung Warentest, ISBN: 978-3-86851-406-3, 29,90 Euro.
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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