Ohne Risiko: Barkaution ist oft sicherer als Mietbürgschaft

Bei der Besichtigung einer schicken, preiswerten Wohnung gibt es oft viele Mitbewerber. Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss oft eine Mietbürgschaft vorweisen, um den Vermieter zu überzeugen – doch sie ist nicht immer die beste Lösung. | Foto: Westend61/Jo Kirchherr
  • Bei der Besichtigung einer schicken, preiswerten Wohnung gibt es oft viele Mitbewerber. Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss oft eine Mietbürgschaft vorweisen, um den Vermieter zu überzeugen – doch sie ist nicht immer die beste Lösung.
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Mit einer Mietbürgschaft wollen sich Vermieter absichern und Wohnungsinteressenten ihre Chancen erhöhen. Sie muss schriftlich festgelegt werden und darf maximal drei Nettomieten betragen.

Doch durch die Mietbürgschaft können für Vermieter und Bürgen auch Schwierigkeiten entstehen. Deshalb sollte sie eine Ausnahme sein. Häufig sind andere Kautionsformen sinnvoller. Ein Überblick über Nachteile und Alternativen:

 • Nachteile für Vermieter und Eigentümer: Diese Kautionsform sichert den Vermieter nicht immer ausreichend ab, erklärt Rechtsanwalt Christian Westerhausen aus Chemnitz. Denn der Bürge könne Forderungen abwimmeln mit der Begründung, dass der Mieter sie für unberechtigt hält. Dann bleibt dem Vermieter in der Regel nur der Gang vor Gericht – bis er sein Geld erhält, kann es dann dauern.

 • Nachteile für Bürgen: Im schlimmsten Fall können sie für Mietzahlungsrückstände und Schäden unbegrenzt haftbar gemacht werden, warnt Markus Fischer von der Stiftung Warentest in Berlin. Deshalb sollten sie nur die Bürgschaft für jemanden übernehmen, dem sie absolut vertrauen.

 • Mögliche Alternative: Manchmal ist eine Barkaution für alle Beteiligten die bessere Lösung. Mieter müssen sie beim Einzug bezahlen. Der Wohnungseigentümer muss sie während der Dauer der Mietzeit treuhänderisch verwalten und auf einem Sparbuch anlegen. Nach Ende der Mietszeit muss der Vermieter sie zurückzahlen. Vorausgesetzt der Eigentümer stellt keine Gegenforderungen, die vorher aufgerechnet werden müssen.

Grundsätzlich müssen sich Vermieter entscheiden: Sie dürfen niemals eine Mietbürgschaft und eine Barkaution verlangen, sagt Fischer. Denn wurde bereits eine Kaution gezahlt, ist die Bürgschaft nichtig. Ausnahme: Der Mieter präsentiert von sich aus einen Bürgen. "Dann muss er unter Umständen sogar über die gesetzlichen drei Monatskaltmieten hinaus haften", erklärt Fischer. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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