Papier nur zum Anzünden
Papier darf im Kachelofen oder Kamin eigentlich nicht verbrennen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz verbietet das - mit einer Ausnahme: Das Feuer darf damit angezündet werden. "Man darf aber keine drei Zeitungen verheizen. Es reichen auch ein bis zwei Seiten zum Anzünden", erläutert Frank Kienle vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Frankfurt. Es dürfe sonst nur Holz verfeuert werden, das nicht lackiert oder beschichtet ist. Die Scheite sollten trocken sein.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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