Rote Wände in Mietswohnung
Wenn Mieter wollen, dürfen sie ihre Wände auch rot streichen. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, wie die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" berichtet. Die Richter entschieden, dass dies in jedem Fall gelte, wenn der Mietvertrag keine sogenannte Farbwahlklausel enthält. Dann sei der Mieter auch beim Auszug nicht verpflichtet, die Wände wieder weiß zu streichen (Az.: 3 U 1209/14). mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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