Rückgabe der Wohnung
Für eine Wohnungsübergabe muss der Mieter dem Vermieter alle Schlüssel zukommen lassen. Ein persönliches Überreichen ist nicht nötig, der Mieter kann dies auch per Post oder durch Einwurf in dessen Briefkasten erledigen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Mieter ist jedoch verantwortlich, dass der Vermieter den Schlüssel tatsächlich erhält. Sollte er auf dem Postweg verloren gehen, muss der Mieter gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung zahlen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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