Sanierung im Denkmal
Eigentlich müssen Bauherren die Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Allerdings ist das gar nicht immer so leicht, vor allem wenn das Haus unter Denkmalschutz steht. Unter Umständen ist dann möglich, sich von den entsprechenden Vorgaben befreien zu lassen. Das geht zum Beispiel, wenn die geforderten Baumaßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen, erklärt Ulrich Rühlmann, Berater im Bauherren-Schutzbund. Gleich gilt, wenn der energieeffiziente Umbau einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde. Ein Antrag auf Befreiung lässt sich bei den zuständigen Behörden stellen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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