Schimmel an der Wand: Worauf Mieter achten müssen
Wenn es in der Wohnung modert, ist die Gesundheit in Gefahr. Denn die giftigen Sporen greifen Lunge und Atemwege an, Asthma kann die Folge sein. Schimmel ist weder für Mieter noch für Vermieter auf die leichte Schulter zu nehmen.
"Der Mieter ist verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen", erläutert Frank Baranowski, Fachanwalt für Mietrecht aus Siegen. Er rät Mietern dazu, von den betroffenen Stellen Fotos zu machen – als Beweismittel.
Ursachen für den Pilzbefall kann es viele geben: Eine undichte Außenwand, ein löchriges Dach, tröpfelnde Wasserrohre in den Wänden. Bei baulichen Mängeln ist der Vermieter für eine Sanierung verantwortlich. "Grundsätzlich kann der Befall von Schimmelpilzen ein Mietmangel sein", erklärt Petra Uertz vom Verband Wohneigentum mit Sitz in Bonn.
Das muss der Mieter nicht hinnehmen. "Er kann die Beseitigung der Schäden verlangen und je nach Ausmaß der Beeinträchtigung auch die Miete kürzen", betont Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Die Miete kann um bis zu 20 Prozent gemindert werden.
Doch Vorsicht: Wenn der Mieter den Befall durch sein Wohnverhalten selbst verursacht hat, darf er die Miete nicht mindern, sondern muss zahlen. Kochen, Duschen, Blumengießen: "Schimmelpilze brauchen Feuchtigkeit zum Wachsen", erläutert Uertz. Werden die Räume nicht regelmäßig gelüftet und unzureichend beheizt, steigt das Schimmelrisiko – und der Mieter kann zur Kasse gebeten werden.
Die Frage, wer die Kosten für die Sanierung übernimmt, sorgt regelmäßig für Streit. Baranowski rät deshalb: "Mieter und Vermieter sollten vor Ort die möglichen Ursachen des Schimmelbefalls klären und alles protokollieren." Sind sich beide Seiten nicht einig, wer schuld ist, sollte ein Mieter keinesfalls auf eigene Faust die Miete mindern. Denn sollte sich später herausstellen, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich ist, darf der Vermieter ihm nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs fristlos kündigen. Mieter können sich beraten lassen: In einem solchen Fall sind der örtliche Mieterverein, die Verbraucherzentralen oder ein daraus spezialisierter Fachanwalt Ansprechpartner. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.