Spekulationsfrist beachten
Die Spekulationsfrist beim Verkauf von Immobilien beträgt zehn Jahre. Werden innerhalb dieser Frist durch einen Verkauf Gewinne erzielt, fallen unter Umständen Steuern an. Dabei kommt es aber nicht unbedingt darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Entscheidend ist vielmehr, wann der Vertrag wirksam wird. Das entschied das Finanzgericht Münster (Az.: 10 K 15/12 E). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger ein Grundstück am 3. März 1998 gekauft. Am 30. Januar 2008 verkaufte der Mann die Immobilie. Im Kaufvertrag wurde aber vereinbart, dass der Verkauf erst wirksam wird, wenn eine bestimmte behördliche Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Die Bescheinigung lag erst am 10. Dezember 2008 vor. Nach Ansicht der Richter erfolgte der Verkauf daher nicht mehr innerhalb der Spekulationsfrist.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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