Steuer auf Zweitwohnung
Eine unmittelbare Staffelung der Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) entschieden (Az.: 1 BvR 1656/09), erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Berechnung einer Steuer nach den Mietwerten, die die Finanzämter vor über 50 Jahren zur Berechnung der Einheitswerte ermittelten, für rechtswidrig (Az.: II R 16/13). Wer einen Bescheid über eine Zweitwohnungssteuer erhält, sollte prüfen, ob sich ein Widerspruch lohnt. Nicht alle Gemeinden haben ihre Satzungen an diese Urteile angepasst.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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