Strafe bei Bauverzug
Verzögert sich der Bau und muss der Bauunternehmer dafür eine Vertragsstrafe zahlen, muss das im Abnahmeprotokoll stehen. Wird die Strafe darin nicht noch einmal ausdrücklich festgehalten, verliert der Bauherr seinen Anspruch darauf, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Das Papier sollte außerdem grundsätzlich alle Mängel auflisten, die der Bauunternehmer noch beheben muss.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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