Tausch der Wohnung: Nur in Absprache mit Vermieter
Im Netz können Mieter ihre Wohnung zum Tausch anbieten: Wer beispielsweise eine Drei-Zimmer-Wohnung im Vorort sucht, kann dafür seine Zwei-Zimmer-Wohnung im Trendviertel anbieten.
In Kleinanzeigen und auf Internet-Portalen gibt es immer wieder Angebote für entsprechende Angebote zum Wohnungstausch. Doch Vorsicht: Auch wenn sich beide Mieter einig sind, das letzte Wort beim Tausch haben immer die Vermieter. Denn auch bei einem Tausch müssen die Mietverträge angepasst werden, erklärt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg.
Meist ändert sich dann mindestens der Mietpreis: "Ob der Vermieter den neuen Mieter in das bisher bestehende Mietverhältnis einsteigen lässt, ist fraglich", sagt Chychla. Denn ein neuer Mietvertrag sei für ihn meist rentabler, weil er dann mehr Miete als bisher verlangen kann.
Wer die Wohnung tauscht, ohne den Vermieter vorher zu informieren, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn in einem solchen Fall liege eine unzulässige Gebrauchsüberlassung an Dritte vor, erläutert Chychla. "Der Vermieter kann dann zunächst abmahnen und auf Unterlassung pochen." Wird der Wohnungstausch danach nicht rückgängig gemacht, folgt die fristlose Kündigung der Wohnung. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.