Übler Gestank in der Küche
Wenn es in der Küche übel riecht, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht selbst für die Geruchsbelästigung verantwortlich ist, entschied das Amtsgericht Suhl (Az.: 1 C 419/11). In diesem Fall ist der Gestank ein Mangel. Die Kosten für die Suche nach der Ursache der üblen Gerüche kann der Vermieter nicht auf den Mieter abwälzen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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