Ungeschliffene Parkettböden
Mieter müssen Parkettböden nach dem Auszug nicht abschleifen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam, weil sie nicht mit der gängigen Definition von Schönheitsreparaturen zu vereinbaren ist. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 347/12). Durch die Klausel werde dem Mieter ein Übermaß an Reparaturpflichten auferlegt.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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