Untermieter gesucht

Praktikanten, Studenten im Auslandsjahr oder auch viele Berufstätige kann es treffen. Sie müssen oder dürfen für einige Wochen bis Monate in eine andere Stadt ziehen. Dann muss ein Untermieter her. Denn so muss man seine Wohnung nicht aufgeben - und der Zwischenmieter kann sogar die Pflanzen gießen.

Der Vermieter muss die Untermiete jedoch erlauben. "Schließlich wohnt dann jemand anderes in der Wohnung, als der, den sich der Vermieter ausgesucht hat", erklärt Anja Franz vom Mieterverein München. Eine Untervermietung der kompletten Wohnung könne der Vermieter sogar ohne Angabe von Gründen verbieten.Anders gestalte es sich bei der Untervermietung einzelner Zimmer, etwa in WGs. Nur wenn es einen triftigen Grund gibt, dürfe der Vermieter diese Form der Untermiete untersagen, sagt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Vermieter müsse etwa nicht sein Einverständnis dafür geben, dass ein einziges Zimmer an eine ganze Familie vermietet werden soll.

In der Regel wird ein Zeitmietvertrag abgeschlossen. Bei diesen befristeten Verträgen sei jedoch Vorsicht geboten, warnt Marielle Eifler vom Mieterverein in Hamburg. Denn nur, wenn der Untervermieter im Vertrag einen Grund für die Befristung angebe, könne er nach der vereinbarten Zeit auch wieder in seine Wohnung zurückkehren. "Wird kein gesetzlich anerkannter Grund im Vertrag genannt, gilt das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen", erläutert die Rechtsanwältin. Es gelte die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Zeitlich begrenzt untervermieten darf, wer die Wohnung nach Ablauf der Mietdauer selbst bewohnen möchte, sie engen Verwandten oder Angestellten zur Verfügung stellen will oder plant, größere Umbauten an der Wohnung vorzunehmen. Zeitmietverträge bergen aber noch eine weiteren Fallstrick: Sie können weder vom Untermieter noch Untervermieter vorzeitig gekündigt werden, warnt Anja Franz.

Wer eine Wohnung oder ein Zimmer zur Untermiete sucht, muss aufpassen, dass er nicht zu viel zahlt. "Rein rechtlich ist es in Ordnung, wenn der Untervermieter mehr vom Untermieter verlangt, als er selbst bezahlt", erklärt Franz. Wenn es der Markt erlaubt, könne der Untervermieter Gewinn machen. Vor allem in den großen deutschen Großstädten seien die Preise nach oben offen. "In Ballungsgebieten ist es generell sehr schwer, eine Wohnung zu finden. Noch schwieriger wird es dann bei kurzen Zeitmietverträgen", so der Experte.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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