Untermieter melden
Einen Untermieter verschweigen Mieter ihrem Vermieter besser nicht. Andernfalls riskieren sie eine Abmahnung oder fristlose Kündigung. Darauf weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen hin. Bei einem berechtigten Interesse haben Mieter aber Anspruch auf eine Untervermietung. Dieses Interesse kann zum Beispiel eine veränderte wirtschaftliche Lage, der Auszug des Partners oder ein Auslandsaufenthalt sein. Einen Anspruch auf Untervermietung der ganzen Wohnung gibt es jedoch nicht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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