Unwirksame Kündigung
Bei einer Kündigung, die wegen fehlender Gründe unzulässig ist, haben Mieter Recht auf Schadenersatz. Das entschied das Amtsgericht Münster (Az.: 61 C 568/13). Das gilt auch dann, wenn ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nicht besteht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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