Vermieter muss Ersatz anbieten
Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er betroffenen Mietern im Zweifel eine Ersatzwohnung anbieten. Macht er das nicht, ist die Kündigung unwirksam. Das entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 205 C 3/12). In dem Fall hatte ein Vermieter einer Mietpartei wegen Eigenbedarf gekündigt. Kurze Zeit nach der Kündigung wurde im selben Haus eine vergleichbare Wohnung frei. Der Vermieter bot sie den gekündigten Mietern aber nicht an. Die Räumungsklage wegen Eigenbedarf hatte daher keinen Erfolg.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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