Vermieter vorab um Erlaubnis fragen
Denn alle Arbeiten, die zu Eingriffen in die Bausubstanz des Hauses oder der Wohnung führen, sind nur mit dessen Zustimmung zulässig. Das gilt auch bei kleineren Baumaßnahmen, zum Beispiel wenn Türblätter gekürzt, Sicherheitsschlösser oder Türspione eingebaut werden. Wer ohne Erlaubnis modernisiert, riskiert, dass der Vermieter noch während des Mietverhältnisses fordert, dass die Baumaßnahme rückgängig gemacht wird.
Wer beim Auszug hofft, er erhalte einen finanziellen Ausgleich für seine Modernisierungsarbeiten und die Wohnungsverbesserung, der irrt. Für die neue Heizung oder das moderne Bad muss der Vermieter nur dann einen Ausgleich zahlen, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Die Erlaubnis zur Modernisierung allein reicht hier nicht aus. Der Vermieter kann auch verlangen, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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