Vorsicht, Bußgeld droht: Verstoß gegen EnEV hat Folgen
Ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Darauf weist Udo Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hin.
Gegen die EnEV 2014 verstoßen womöglich Besitzer von Heizkesseln, die 30 Jahre oder älter und noch in Betrieb sind. Denn seit Jahresanfang 2015 müssen laut EnEV viele Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb sein, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden. Ob der Austausch durchgeführt wurde, überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau, erklärt Peters.
Allerdings dürfen manche ältere Heizkessel auch weiterhin betrieben werden, erläutern die Verbraucherschützer. Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sowie Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung. Und wohnten Hausbesitzer bereits vor Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, müssen sie ebenfalls nicht aktiv werden. Wer aktuell ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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